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Leistungen nach einer Brustoperation
Nach einer Brustoperation stehen Frauen in Deutschland verschiedene Leistungen der Krankenkasse zur Verfügung, die den Alltag erleichtern und das körperliche Wohlbefinden unterstützen. Dennoch ist oft unklar, welche Hilfsmittel übernommen werden und wann ein Anspruch besteht.
Im Folgenden finden Sie einen übersichtlichen Überblick zur Kostenübernahme nach Brustkrebs, Mastektomie oder brusterhaltender Operation.
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Direkt nach der Operation haben Patientinnen Anspruch auf eine sogenannte Erstversorgung. Diese dient der Stabilisierung und dem Wohlbefinden während der Heilungsphase.
Zur Erstversorgung gehören in der Regel:
• Textilprothese nach Mastektomie
• Kompressions-BH mit eingenähten Prothesentaschen
(eine Wechselversorgung ist meist möglich)
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Nach Abschluss der Wundheilung erfolgt die Definitivversorgung, die die langfristige Versorgung sicherstellt.
Die Krankenkasse übernimmt in der Regel:
• 1 Silikonbrustprothese
• Zuschuss zu 2 Spezial-BHs mit Prothesentaschen
• Zuschuss zu 1 Spezialbademode mit Prothesentaschen
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Auch langfristig besteht Anspruch auf eine regelmäßige Erneuerung der Hilfsmittel:
• Jährlich: Zuschuss zu 2 Spezial-BHs
• Alle 2 Jahre: Anspruch auf eine neue Silikonbrustprothese
• Alle 2–3 Jahre: Zuschuss zu Spezialbademode mit Prothesentaschen
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Verändert sich das Körpergewicht und damit die Brustgröße, besteht in der Regel ein Anspruch auf eine erneute Versorgung mit Prothese oder Spezialwäsche.
Voraussetzung ist eine ärztliche Bestätigung mit entsprechender medizinischer Indikation.
Wichtiger Hinweis zur Kostenübernahme
Die genauen Regelungen zur Kostenübernahme von Brustprothesen, Spezial-BHs und Bademode können je nach gesetzlicher Krankenkasse und Bundesland variieren.
Bei privaten Krankenversicherungen empfiehlt sich eine vorherige individuelle Klärung der Leistungen.

