Rezeptbeispiele

Worauf Sie bei einem Hilfsmittel-Rezept achten sollten

Damit wir Ihr ärztliches Rezept für Hilfsmittel direkt und reibungslos über Ihre Krankenkasse abrechnen können, muss die ärztliche Verordnung einige Pflichtangaben enthalten. Bitte prüfen Sie folgende Punkte, bevor Sie das Rezept bei uns einreichen:

Pflichtangaben auf dem Rezept

  • Vollständige Patientendaten
    Name, Vorname, Geburtsdatum

  • Datum der Ausstellung
    Das Rezept ist für 28 Kalendertage nach Ausstellung gültig – am besten zeitnah einreichen

  • Konkretes Hilfsmittel
    z. B. „Epithese“, „Teilprothese rechts/links“, „Prothesen-BH“, „Kompressions-Bandage“
    Zusätzlich: genaue Angaben zu Seite, Größe, Anzahl oder Ausführung – je nach Hilfsmittel

  • Medizinische Diagnose bzw. Indikation
    (z. B. nach Brustkrebs-Operation oder ICD-Code)

  • Arztstempel mit BSNR (Betriebsstättennummer)
    sowie Arzt-Unterschrift

Optional aber hilfreich

  • Angabe der Hilfsmittelnummer (falls bekannt)

  • Hinweis „Kostenübernahme erforderlich“ oder Begründung, wenn das Hilfsmittel medizinisch notwendig ist, aber nicht Standardleistung der Krankenkasse

 

 

Wichtig für die Abrechnung

Durch unsere breite Zusammenarbeit mit gesetzlichen Krankenkassen und etablierten Versorgungspartnern können wir Ihr Rezept in der Regel direkt mit der Krankenkasse abrechnen – sofern alle Angaben korrekt sind.

Sollten Angaben fehlen, unterstützen wir Sie gerne dabei, diese schnell nachtragen zu lassen. Sprechen Sie uns einfach an – wir sind für Sie da!